Aufgrund der großen Nachfrage haben wir unser Servicepaket um den Bereich der Regalinspektion erweitert. Unsere zur Prüfung von Regalanlagen zugelassenen Mitarbeiter wurden von der TÜV Süd Akademie geschult und mussten ihre Qualifikation in einer schriftlichen Abschlussprüfung nachweisen.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung. Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch den Beschäftigten. Auch die beste und leistungsstärkste Regalanlage verändert sich im Laufe der Zeit. Selbst bei sorgfältigster Arbeit lassen sich Beschädigungen an Regalanlagen kaum vermeiden. Die Folge können Sicherheits- und Leistungsmängel sein. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 10 sind regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen notwendig. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen mind. alle 12 Monate von einer befähigten, fachkundigen Person geprüft werden. Ablauf und Umfang der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden im neuen Europäischen Normentwurf DIN EN 15635 geregelt. Folgenschwere Unfälle mit Personen- und Sachschäden sowie Störungen im Betriebsablauf können durch regelmäßige Inspektionen vermieden werden.
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